Informationen, die über den BauAssistenten weitergegeben werden, kommen sicher an.

Mit dem BauAssistenten können Dokumente veröffentlicht und/oder versendt werden. Das Veröffentlichen gibt den Adressaten das Recht, die betreffenden Dokumente zu öffnen. Sie können sich auf der Startseite oder per eMail/SMS benachrichtigen lassen, wenn neue Dokumente vorliegen. So können sich alle Beteiligten selbständig im BauAssistenten informieren; das Informationsniveau des gesamten Teams erhöht sich.

Das Versenden richtet sich direkt an bestimmte Empfänger. Diese erhalten eine eMail/SMS, daß neue Dokumente für sie vorliegen. Der Absender kann jederzeit nachverfolgen, ob der Empfänger die Dokumente bereits angesehen hat.
 
Besondere Sicherheit bietet der Gebrauch der digitalen Signatur.

Der Absender kann sich den Erhalt der versendeten Dokumente von den Empfängern mit digitaler Signatur bestätigen lassen. Das entspricht in der Rechtsgültigkeit einer persönlichen Unterschrift.

So kann auch rechtlich verbindliche Korrespondenz über den BauAssistenten geführt werden. Die möglichen Anwendungen reichen von der einfachen Empfangsbestätigung bis zur Bauherren-Unterschrift auf Werkplänen.





 
Die digitale Signatur ist (wie die natürliche Unterschrift) personengebunden. Sie können die Chipkarte und das Lesegerät für alle rechtsgültigen Geschäfte im Internet benutzen, z.B. auch für Online-Behördengänge.


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