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Besondere Sicherheit bietet der Gebrauch der digitalen
Signatur.
Der Absender kann sich den Erhalt der versendeten Dokumente von
den Empfängern mit digitaler Signatur bestätigen lassen. Das
entspricht in der Rechtsgültigkeit einer persönlichen Unterschrift.
So kann auch rechtlich verbindliche Korrespondenz über den BauAssistenten
geführt werden. Die möglichen Anwendungen reichen von der einfachen
Empfangsbestätigung bis zur Bauherren-Unterschrift auf Werkplänen.
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